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Veranstaltungskalender

Unser Veranstaltungskalender bietet einen umfassenden Überblick über Informations-, Bildungs- und Netzwerkveranstaltungen für Existenzgründer und junge Unternehmen.
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bis (Format: 01.01.2013)


Gaststättenunterrichtung nach § 4 Absatz 1 Nr. 4 Gaststättengesetz

Veranstaltungs-Nr. 2012-26197
Titel Gaststättenunterrichtung nach § 4 Absatz 1 Nr. 4 Gaststättengesetz
Termin 16.05.2012 09:30 Uhr bis 16.05.2012 16:00 Uhr
Inhalt Grundsätzlich muss derjenige, der die Gaststätte betreiben will, den Unterrichtungsnachweis erbringen. Ausnahmen bestehen bei Beherbergungsbetrieben und wenn lediglich alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden. Wird die Gaststätte mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Nachweis der Unterrichtung im Gaststättengewerbe vorlegen können beziehungsweise an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den Unterrichtungsnachweis vorlegen.
Ort Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen
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Informationen

Die Unterrichtung vermittelt die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse. Sie erstreckt sich auf die jeweils einschlä-gigen Grundzüge der Hygienevorschriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes, des Lebensmittelgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen, des Fleischbeschaugesetzes und der darauf gestützten Verordnungen, des Milchrechts, des Getränkerechts (insbesondere des Weinrechts und des Bierrechts) und des Getränkeschankanlagenrechts. Auch wird auf die jeweils einschlägigen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches hingewiesen.
Die Gaststättenunterrichtung schließt mit einem Unterrichtungsnachweis ab.

Kontakt Information und Anmeldung:
IHK Aachen, Sabrina Blees, Telefon: 0241 4460-284