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Personal

Ein leistungsfähiges Unternehmen benötigt geeignetes Personal. Bei Personalentscheidungen sind Personalplanung, Personalsuche, Arbeitgeberpflichten, und Einstellungsunterlagen die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen.

Personalplanung

1. Schritt

Ermitteln Sie, welche Arbeiten auszuführen sind und für welche TätigkeitenPersonal benötigt wird:

  • Tätigkeitsmerkmale
  • Umfang der Arbeiten
  • Anzahl der Arbeitsplätze

2. Schritt

Ermitteln Sie die erforderliche Qualifikation der Mitarbeiter*innen

  • Bildungsstand, Erfahrungen, Kenntnisse
  • geistige Anforderungen
  • menschliche Eigenschaften
  • körperliche Belastbarkeit

3. Schritt

Stellen Sie Ihren Personalbedarf fest: •

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Aushilfen
  • geringfügig Beschäftigte
  • freie Mitarbeiter etc.

Personalsuche

Es gibt verschiedene Wege für die Akquise von Mitarbeitern. Gängige Wege sind:

  • Vermittlungsauftrag an die Agentur für Arbeit oder private Vermittler
  • Stellenanzeige in Tageszeitungen, Fachzeitschriften etc.
  • Anzeigen bzw. Suche auf Online-Plattformen wie monster.de, stepstone.de, jobware.de, kalaydo.de u.a.
  • Empfehlungen aus dem privaten Netzwerk und von anderen Mitarbeitern
  • Mithilfe sozialer Medien wie beispielsweise Facebook, Xing, LinkedIn
  • Auswertung der Stellengesuche in der Presse
  • Kontakt zum Fachverband
  • Hinweisschild vor dem Betriebsgelände, im Schaufenster Kontakte zu Kunden und Auftraggebern
  • Durch die Übernahme von Auszubildenden, durch Vergabe von Praktika und Personalentwicklung
  • Kontakte zu in Frage kommenden Schulen und Fortbildungseinrichtungen
  • Anzeige im jeweiligen Publikationsorgan

Arbeitgeberpflichten

Arbeitnehmer müssen grundsätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung angemeldet werden. Diese unterteilt sich in:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung/Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung Unfallversicherung
  • Unfallversicherung

Für die ersten drei Positionen besteht eine Anmeldepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Krankenversicherung. Die Beiträge dazu werden ungefähr zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber aufgebracht. Durch die Unfallversicherung wird der Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle etc. finanziell abgesichert. Träger der Unfallversicherung ist die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Beiträge dazu zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Nach der unverzüglichen Anmeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse informiert diese die Agentur für Arbeit sowie den Rentenversicherungsträger.

Einstellungsunterlagen

Gehalt

Was zahlt der Arbeitgeber? Ein Arbeitgeber bietet einem Bewerber ein Brutto-Gehalt in einer bestimmten Höhe an.

Dieses Brutto-Gehalt besteht aus:

Dem Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge:

  • 7,3 + x % Krankenversicherung (ohne Krankengeldanspruch)
  • 9,35 % Rentenversicherung
  • 1,5 % Arbeitslosenversicherung
  • 1,275 % Pflegeversicherung
  • 0,25 % PV-Zuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr
  • + Lohnsteuer je nach Steuerklasse und Einkommen
  • + Netto-Gehalt
  • = Brutto-Gehalt

Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer beziehen sich jeweils auf das Brutto-Gehalt. Um festzustellen, wie hoch die Gesamtbelastung für ein Gehalt ist, muss der Arbeitgeber zum Brutto-Gehalt noch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge addieren.

Tipp

Folgende Unterlagen muss der Arbeitnehmer bei der Einstellung vorlegen:

  • elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
  • Versicherungsnachweisheft
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Arbeitserlaubnis ausländischer Arbeitnehmer
  • Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers

Patrick Paulus

Patrick Paulus

Ansprechpartner "Unternehmen führen"