Barrierefreiheit: Sitemap

Teilnahmebedingungen

AC² – die Wachstumsinitiative

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an AC²- die Wachstumsinitiative sowie gegebenenfalls erforderlicheRechtsübertragungen. Veranstalter ist die GründerRegion Aachen,Theaterstraße 6 – 10, 52062 Aachen, Tel.: 0241 – 4460 – 350, E-Mail: info@gruenderregion.de. Mit der Teilnahme an AC² - die Wachstumsinitiative werden diese Teilnahmebedingungen angenommen

 

1. Gegenstand und Ablauf

Im Rahmen von AC²- die Wachstumsinitiative entwickeln die angemeldeten Vertreter des teilnehmenden Unternehmens tragfähige und aussagekräftige Unterlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der Analyse der Ausgangssituation, der Ermittlung der aktuellen Wachstumschancen, der Entwicklung von umsetzungsfähigen Lösungen und der Darstellung eines Maßnahmenkatalogs

(2) Die entwickelten und ausformulierten Unterlagen können von dem teilnehmenden Unternehmen bei der GründerRegion Aachen innerhalb der bekannt gegebenen Frist eingereicht werden. Die eingereichten Unterlagen werden grundsätzlich durch je zwei unabhängige Gutachter geprüft und bewertet. Die zehn besten Unternehmen erhalten die Gelegenheit, ihre Wachstumsidee vor einer Jury zu präsentieren. Die Jury wählt die besten drei Wachstumsprojekte aus, die dann im Rahmen einer feierlichen Prämierungsfeier ausgezeichnet werden.

(3) Weitere Details zum Inhalt und der Ablauf von AC²- die Wachstumsinitiative sind auf der Internetseite „www.gruenderregion.de“ zu finden bzw. unter den oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten bei der GründerRegion Aachen erhältlich.

 

2. Teilnahme und Anmeldung

(1) Teilnehmen kann jedes am Markt etablierte Unternehmen mit Sitz in der Wirtschaftsregion Aachen (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg). Das Unternehmen sollte mindestens 1 Jahr am Markt sein und zumindest eine Vage Wachstumsidee haben.

(2) Unternehmen, die zwei Mal die gleiche Wachstumsidee eingereicht oder bereits mit ihrer Idee einen der drei Wachstumspreise gewonnen haben, sind mit dieser Idee vom Wettbewerb ausgeschlossen.

(3) Je Unternehmen kann nur eine Anmeldung zu AC²- die Wachstumsinitiative eingereicht werden.

(4) Für die Teilnahme ist eine Anmeldung per E-Mail oder Post bei der GründerRegion Aachen mit dem ausgefüllten Anmeldebogen für AC² - die Wachstumsinitiative erforderlich. Das Unternehmen hat der GründerRegion Aachen solche Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich während AC² - die Wachstumsinitiative zu den Angaben auf dem Anmeldebogen ergeben.

(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an AC² - die Wachstumsinitiative bzw. auf Durchführung von AC² - die Wachstumsinitiative besteht nicht. Die GründerRegion Aachen behält sich insbesondere das Recht vor, Anmeldungen für AC² - die Wachstumsinitiative - ohne Angaben von Gründen - nicht zu berücksichtigen.

(6) Dem Teilnehmer steht es frei, sich jederzeit von AC² - die Wachstumsinitiative wieder abzumelden.

(7) Bei AC² - die Wachstumsinitiative werden nur Wachstumspläne berücksichtigt, die rechtzeitig zum Abgabetermin (20.03.2023) sowie vollständig nach den formalen Vorgaben bei der GründerRegion Aachen vorliegen. Checklisten und Formularblätter stehen auf der Internetseite der GründerRegion Aachen unter „www.gruenderregion.de“ bereit. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der GründerRegion Aachen.

(8) Erstellung von Videos im Auftrag der GründerRegion wird die Pathfinder Studios Filmproduktion GmbH mehrere AC² Videos unter Mitwirkung der Teilnehmer erstellen. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an AC² – die Wachstumsinitiative erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pathfinder Studios unter Unsere AGB (pathfinder-studios.de) an. Die GründerRegion Aachen und die Pathfinder Studios sind für die Inhalte und die Endfassung des Videos verantwortlich. Einer Zustimmung des Teilnehmers bedarf es nicht. Der Teilnehmer überträgt bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Auswertungsrechte des vor Ort aufgenommenen Materials auf inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkter Basis, insbesondere die uneingeschränkten Archivierungs-, Bearbeitungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Verkaufsrechte sowie die Rechte zur Zurverfügungstellung auf Abruf sowie das Rechte, diese Rechte ganz oder teilweise zu übertragen an die Pathfinder Studios. Insbesondere die Veröffentlichungs- und die Senderechte haben die Pathfinder Studios auf zeitlich und örtlich uneingeschränkter Basis an die GründerRegion Aachen und deren Träger übertragen.

(9) Soweit die GründerRegion Aachen darum bittet, Material für Veröffentlichungen zur Verfügung zu stellen, können keine Aufwandsentschädigungen oder Entgelte entrichtet werden.

(10) Ein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen besteht nicht.

 

3. Leitfaden

(1) Die GründerRegion Aachen stellt den teilnehmenden Unternehmen einen Leitfaden zur Verfügung, der als Hilfestellung für die Erstellung der einzureichenden tragfähigen und aussagekräftigen Unterlagen genutzt werden kann, zur Verfügung aus der Verwendung des Leitfadens und der darin enthaltenen Informationen ergeben können. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entscheidungen auf Basis der präsentierten Informationen erfolgen auf eigenes Risiko.

 

4. Veranstaltungen zu den Themen Wachstum und Innovation

(1) Während des Wettbewerbszeitraumes finden verschiedene Veranstaltungen zu den Themen Wachstum und Innovation statt, bei denen neben Fachvorträgen zu unternehmensspezifischen Themen außerdem die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Unternehmern und Beratern besteht.

(2) Die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen steht allen interessierten Unternehmern nach einfacher vorheriger Anmeldung bei der GründerRegion Aachen zu dem jeweiligen Termin offen.

(3) Die GründerRegion Aachen wählt die Referenten der einzelnen Veranstaltungen sorgfältig aus. Die GründerRegion Aachen haftet nicht für die Richtigkeit der Informationen, die während der genannten Veranstaltungen vermittelt werden.

 

5. Prämierung

(1) Die GründerRegion Aachen sowie die von ihrem eingesetzten Gutachter und Jurymitglieder entscheiden über die eingereichten Unterlagen nach freiem Ermessen, wobei die Entscheidung keiner Begründung bedarf.

(2) Die erst-, zweit- und drittplatzierten Unternehmen erhalten jeweils eine Geldprämie. Die Geldprämie wird unmittelbar nach der Prämierung auf das von dem Unternehmen angegebene Konto ausgezahlt.

(3) Die Beachtung steuerlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Auszahlung der Geldprämien liegt im Verantwortungsbereich des ausgezeichneten Unternehmens.

 

6. Rechte an den eingereichten Unterlagen

Das teilnehmende Unternehmen bzw. dessen Vertreter garantieren, Inhaber der erforderlichen Rechte an den eingereichten Unterlagen bzw. deren Inhalten zu sein. Sind das teilnehmende Unternehmen oder seine Vertreter nicht alleinige Urheber oder Rechteinhaber, wird ausdrücklich erklärt, dass die für die Teilnahme an AC² - die Wachstumsinitiative erforderlichen Rechte vorliegen.

 

7. Haftung und Freistellung

(1) Sofern Unterlagen bei der GründerRegion Aachen eingereicht werden, garantiert das Unternehmen und dessen Vertreter, dass keine Inhalte übersendet werden, deren Bereitstellung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Das teilnehmende Unternehmen stellt die GründerRegion Aachen von Ansprüchen gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultiert, die für den die eingereichten Unterlagen verwendet wurden. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die GründerRegion Aachen von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) vollständig freizustellen.

(2) Wenn und soweit über die GründerRegion Aachen Kontakte zu Beratern vermittelt werden, kann eine Haftung für die Beratungsinhalte durch die GründerRegion Aachen nicht übernommen werden. Insoweit stellt die GründerRegion Aachen lediglich den Kontakt zu den Beratern her. Jeder Berater hat eine Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit unterschrieben, für deren Einhaltung die GründerRegion Aachen keine Gewähr übernehmen kann. Diese Haftungsbeschränkungen bzw. – ausschlüsse gelten nicht, wenn und soweit die GründerRegion Aachen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Beanstandungen im Rahmen der Beratungen sind unmittelbar mit dem Berater zu klären.

 

8. Ausschluss von der Teilnahme

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die GründerRegion, das jeweilige Unternehmen von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn falsche Angaben gemacht werden oder verwendete Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Inhalten, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Ein Ausschluss von der Teilnahme durch die GründerRegion Aachen ist bei Vorliegen der nach Absatz 1 beschriebenen Gründe auch noch nach Beendigung von AC² - die Wachstumsinitiative möglich.

(3) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Unternehmen um ein bereits prämiertes teilnehmendes Unternehmen, kann die Geldprämie nachträglich aberkannt werden.

 

9. Schlussbestimmungen

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Prämierung wird ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

AC² – der Gründungswettbewerb

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an AC²- der Gründungswettbewerb sowie gegebenenfalls erforderliche Rechtsübertragungen. Veranstalter ist die GründerRegion Aachen,Theaterstraße 6 – 10, 52062 Aachen, Tel.: 0241 – 4460 – 350, E-Mail: info@gruenderregion.de. Mit der Teilnahme an AC² - der Gründungswettbewerb werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

 

1. Gegenstand und Ablauf

1) Im Rahmen von AC² – der Gründungswettbewerb entwickeln die angemeldeten Teilnehmer einen tragfähigen Businessplan für ihre Gründungsidee. Schritt für Schritt soll der Teilnehmer hierbei lernen, sein Unternehmenskonzept zu erarbeiten, den Markteintritt zu planen, eine Finanzierungsstrategie aufzubauen und ein Team aufzustellen.

(2) AC² – der Gründungswettbewerb selbst läuft in zwei Phasen ab: In der ersten Phase erstellt der Teilnehmer ein Grobkonzept eines Businessplans, das in der zweiten Phase zu einem detaillierten Businessplan ausgearbeitet wird.

(3) Die eingereichten Businesspläne jeder Phase werden grundsätzlich durch je zwei unabhängige Gutachter geprüft und bewertet. Die zehn besten Businesspläne der ersten Phase werden im Rahmen einer Zwischenprämierung ausgezeichnet. Die zehn Teilnehmer, die in der zweiten Phase die besten Detail-Businesspläne eingereicht haben, erhalten die Gelegenheit, ihre Gründungsidee vor einer Jury in 2 Minuten und anschließendem Frage-Antwort-Verfahren zu präsentieren. Die Jury wählt die besten drei Gründungsprojekte aus, die dann im Rahmen einer Prämierungsfeier ausgezeichnet werden.

(4) Weitere Details zum Inhalt und den Ablauf von AC² – der Gründungswettbewerb sind auf der Internetseite „www.gruenderregion.de“ zu finden bzw. unter den oben
angegebenen Kontaktmöglichkeiten bei der GründerRegion Aachen erhältlich.

 

2. Teilnahme und Anmeldung

1) Teilnehmen kann jeder, der eine gute Geschäftsidee hat und auf der Basis dieser Idee ein Unternehmen mit Sitz in der Wirtschaftsregion Aachen (Stadt Aachen, StädteRegion
Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg) gründen will bzw. im letzten Jahr bereits gegründet hat (Stichtag: 25.10.2022). Unternehmensgründer,
deren Gründung bereits länger als ein Jahr zurückliegt, können zwar am Wettbewerb teilnehmen, werden jedoch bei den Preisverleihungen nicht berücksichtigt. Gleiches
gilt für eine Geschäftsidee, die bereits in der Vergangenheit in der Phase 2 nominiert („TOP10“) wurde.

(2) Die Teilnahme an AC² – der Gründungswettbewerb ist als Team oder Einzelperson möglich. Je Person bzw. je Team kann nur eine Geschäftsidee als Beitrag zu AC² – der Gründungswettbewerb eingereicht werden.

(3) Bei Teilnahme von bereits bestehenden Unternehmen ist die Kontaktperson mit der Unternehmensleitung betraut und befugt, im Namen des Unternehmens zu handeln.

(4) Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website der GründerRegion (Link: Anmeldeformular AC² - der Gründungswettbewerb - Gründerregion Aachen (gruenderregion.de) erforderlich. Der Teilnehmer hat der GründerRegion Aachen solche Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich während des Gründungswettbewerbs zu den Angaben auf dem Anmeldebogen ergeben.

(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an AC² – der Gründungswettbewerb bzw. auf Durchführung von AC² – der Gründungswettbewerb besteht nicht. Die GründerRegion
Aachen behält sich insbesondere das Recht vor, Anmeldungen für AC² – der Gründungswettbewerb – ohne Angaben von Gründen – nicht zu berücksichtigen.

(6) Dem Teilnehmer steht es frei, sich jederzeit vom Wettbewerb wieder abzumelden, an nur einer der beiden angebotenen Phasen oder an beiden Phasen teilzunehmen.

(7) Bei AC² – der Gründungswettbewerb werden nur Gründungskonzepte berücksichtigt, die rechtzeitig zu den Abgabeterminen sowie vollständig nach den formalen
Vorgaben bei der GründerRegion Aachen vorliegen. Checklisten und Formularblätter stehen auf der Internetseite der GründerRegion Aachen unter „www.gruenderregion.de“ bereit. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der GründerRegion Aachen. Die Businesspläne dürfen einen Umfang von 50 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

(8) Erstellung von Videos: Im Auftrag der GründerRegion wird die Pathfinder Studios Filmproduktion GmbH mehrere AC² Videos unter Mitwirkung der Teilnehmer erstellen. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an AC² – der Gründungswettbewerb erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pathfinder Studios unter Unsere AGB (pathfinder-studios.de) an. Die GründerRegion Aachen und die Pathfinder Studios sind für die Inhalte und die Endfassung des Videos verantwortlich. Einer Zustimmung des Teilnehmers bedarf
es nicht. Der Teilnehmer überträgt bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Auswertungsrechte des vor Ort aufgenommenen Materials auf inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkter Basis, insbesondere die uneingeschränkten Archivierungs-, Bearbeitungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Verkaufsrechte sowie die Rechte zur Zurverfügungstellung auf Abruf sowie das Recht, diese Rechte ganz oder teilweise zu übertragen an die Pathfinder Studios. Insbesondere die Veröffentlichungs- und die Senderechte haben die Pathfinder Studios auf zeitlich und örtlich uneingeschränkter Basis an die GründerRegion Aachen und deren Träger übertragen.

(9) Soweit die GründerRegion Aachen darum bittet, Material für Veröffentlichungen zur Verfügung zu stellen, können keine Aufwandsentschädigungen oder Entgelte
entrichtet werden.

(10) Ein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen besteht nicht.

 

3. Teilnehmerhandbuch

(1) Die GründerRegion Aachen stellt den Teilnehmern ein umfangreiches Teilnehmerhandbuch zur Verfügung, das als Leitfaden für die Erstellung eines Businessplans dient.

(2) Durch die Bereitstellung der im Teilnehmerhandbuch präsentierten Informationen entsteht keinerlei geschäftliche oder andersartige vertragliche Beziehung zwischen dem Benutzer und der GründerRegion Aachen. Alle Informationen, die der Teilnehmer im Teilnehmerhandbuch findet, wurden von der GründerRegion Aachen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hinterlegten Informationen übernimmt die GründerRegion Aachen keine Haftung. So können beispielsweise die verwendeten Gesetzesvorschriften durch aktuellere Versionen ersetzt worden sein. Die GründerRegion Aachen schließt daher die Haftung für Schäden aus, die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung des Handbuchs und der darin enthaltenen Informationen ergeben können. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entscheidungen auf Basis der präsentierten Informationen erfolgen auf eigenes Risiko.

 

4. Gründerabende, Innovationsveranstaltungen und Workshops

(1) Während des Wettbewerbszeitraumes finden sechs Gründerabende, zwei Veranstaltungen zum Thema Innovation und Workshops statt, bei denen neben Fachvorträgen zu gründungsrelevanten Themen außerdem die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit anderen Gründern, AC² -Beratern und Kapitalgebern besteht.

(2) Die Teilnahme an den Gründerabenden, Innovationsveranstaltungen und Workshops steht allen interessierten Existenzgründern nach einfacher vorheriger Anmeldung bei der GründerRegion Aachen zu dem jeweiligen Termin offen.

(3) Die GründerRegion Aachen wählt die Referenten der einzelnen Veranstaltungen sorgfältig aus. Eine Übernahme der Haftung für die Richtigkeit der Informationen, die während der Gründerabende und den Innovationsveranstaltungen vermittelt werden, wird ausgeschlossen.

 

5. Prämierung

1) Die GründerRegion Aachen sowie die von ihr eingesetzten Gutachter und Jurymitglieder entscheiden über die Businesspläne nach freiem Ermessen, wobei die Entscheidung keiner Begründung bedarf.

(2) Die zehn besten Businesspläne der ersten Phase, die im Rahmen einer Zwischenprämierung ausgezeichnet wurden, erhalten eine Geldprämie. Die Geldprämie wird unmittelbar nach der Bekanntgabe der Prämierung auf das von dem Teilnehmer benannte Bankkonto überwiesen.

(3) Die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten der zweiten Phase erhalten jeweils eine Geldprämie wenn die Geschäftstätigkeit des prämierten Teilnehmers – falls noch nicht geschehen – jeweils innerhalb eines Jahres nach der Prämierungsfeier in der Wirtschaftsregion Aachen aufgenommen wurde. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist von dem prämierten Teilnehmer durch eine geeignete Bestätigung nachzuweisen. Wird die Bestätigung nicht innerhalb eines Jahres nach der Prämierungsfeier vorgelegt, verfällt der Anspruch auf Auszahlung der Geldprämie. Die Auszahlungen der Geldprämien im Rahmen der Zwischenprämierung sind von der Regelung im vorstehenden Satz nicht betroffen. Für die Auszahlung der Geldprämien im Rahmen der zweiten Phase gilt Ziffer 5 Abs. 2 Satz 2 entsprechend.

(4) Die Beachtung steuerlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Auszahlung der Siegerprämien liegt im Verantwortungsbereich des ausgezeichneten Teilnehmers.

 

6. Rechte am Businessplan

Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an dem Businessplan bzw. dessen Inhalt zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme an AC² – der Gründungswettbewerb erforderlichen Rechte zu verfügen.

 

7. Haftung und Freistellung

1) Sofern der Teilnehmer einen Businessplan einreicht, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Der Teilnehmer stellt die GründerRegion Aachen von Ansprüchen gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultiert, die der Teilnehmer für seinen Businessplan verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die GründerRegion Aachen von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) vollständig freizustellen.

(2) Die GründerRegion Aachen übernimmt keine Haftung für Leistungen des AC2 -Beraternetzwerkes. Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus der Überlassung der Gründungsidee und des Businessplans sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

8. Ausschluss von der Teilnahme

1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die GründerRegion, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Inhalten, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Ein Ausschluss von der Teilnahme durch die GründerRegion Aachen ist bei Vorliegen der nach Absatz 1 beschriebenen Gründe auch noch nach Beendigung von AC² – der
Gründungswettbewerb möglich.

(3) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits prämierten Teilnehmer, kann die Geldprämie nachträglich aberkannt werden.

 

9. Schlussbestimmungen

1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Prämierung wird ausgeschlossen.