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Formalitäten

Bei Gründungsvorhaben müssen Formalitäten beachtet werden, beispielsweise Gewerbeanmeldung, Versicherungspflicht oder auch Genehmigungen. Einige Formalitäten müssen von allen Gründungsvorhaben erledigt werden, wie etwa die Gewerbeanmeldung. Andere wiederum sind an das jeweilige Gründungsvorhaben gebunden, beispielsweise Genehmigungen.

Einen guten Überblick zu den notwendigen Formalitäten gibt der Behördenwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.  Für Gründungen in der GründerRegion Aachen gibt auch die IHK Aachen einen guten Überblick. Das Wirtschaftsministerium in NRW hat darüber hinaus ein Online-Verfahren zur Gewerbean- und Ummeldung etabliert.

 

Die folgende Tabelle gibt ebenfalls einen guten Überblick über die Formalitäten bei Gründungsvorhaben

Wo? Was? Wer? Wann?
Gewerbemeldestelle
(Stadt- oderGemeinde-verwaltung des Unternehmenssitzes)
Gewerbeanmeldung; evtl.
besondere Genehmigungspflichten
beachten, z. B. bei
• Bewachungsgewerbe
• Gaststätten/Hotels
• Handwerk
• Industrie (z. B. Immissionsschutz)
• Reisegewerbe
• Verkehrsgewerbe
Gründer
(Freiberufler zeigen die Aufnahme
der Tätigkeit nur gegenüber dem
Finanzamt an)
Vor Aufnahme der gewerblichen
Tätigkeit
Finanzamt
(abhängig vom Sitz des
Gewerbebetriebes)
Fragebogen ausfüllen zu künftigen
– geschätzten – Umsätzen und
Gewinnen (anschließend erhalten
Sie eine Steuernummer)
Meldung erfolgt durch die Gewerbemeldestelle. Verbindungs- aufnahme durch den Gründer
wird empfohlen. Freiberufler
müssen selbst melden. Aufgrund
der langen Bearbeitungszeiten
muss der Gründer ebenfalls aktiv
werden, da ohne Steuernummer
keine Rechnungen geschrieben
werden können.
Nach Gewerbeanmeldung
Freiberufler: Vor Aufnahme der
selbstständigen Tätigkeit
Berufsgenossenschaft Anmeldung
• Pflichtversicherung
oder
• freiwillige Versicherung
Meldung erfolgt durch die Gewerbemeldestelle. Aufgrund
der langen Bearbeitungszeiten
muss der Gründer ebenfalls aktiv
werden, damit Versicherungs-schutz rechtzeitig eintritt.
Bei Aufnahme der Tätigkeit z. T.
Pflichtversicherung des Unternehmers.
Immer bei der Einstellung von
Mitarbeitern.
Handelsregister Eintragung unter bestimmten
Voraussetzungen (z. B. Gründung
einer GmbH)
Eintragung erfolgt über einen
Notar, zusätzlicher Hinweis an
die Gewerbemeldestelle durch
Gründer erforderlich.
Nach Abschluss des
Notarvertrages
Agentur für Arbeit Beantragung einer
Betriebsnummer
Gründer Bei der Einstellung von Mitarbeitern
/ Krankenkasse informiert
die Agentur für Arbeit
Handwerkskammer Anmeldung (nur für Handwerker) Gründer;
zusätzliche Mitteilung erfolgt
über die Gewerbemeldestelle
Vor der Gewerbeanmeldung
Industrie- und Handelskammer Anmeldung Mitteilung erfolgt über die
Gewerbemeldestelle
Kommt automatisch auf den
Gründer zu
Krankenkasse
(AOK, Ersatzkassen, IKK)
Anmeldung der Mitarbeiter Gründer Bei der Einstellung von
Mitarbeitern
Fachverband Anmeldung (freiwillig) Gründer Bei Bedarf
Statistisches Landesamt Anmeldung Mitteilung erfolgt über die
Gewerbemeldestelle
erfolgt automatisch

Peter Kampmeier

Peter Kampmeier

Ansprechpartner Gründer