Formalitäten
Bei Gründungsvorhaben müssen Formalitäten beachtet werden, beispielsweise Gewerbeanmeldung, Versicherungspflicht oder auch Genehmigungen. Einige Formalitäten müssen von allen Gründungsvorhaben erledigt werden, wie etwa die Gewerbeanmeldung. Andere wiederum sind an das jeweilige Gründungsvorhaben gebunden, beispielsweise Genehmigungen.
Einen guten Überblick zu den notwendigen Formalitäten gibt der Behördenwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Für Gründungen in der GründerRegion Aachen gibt auch die IHK Aachen einen guten Überblick. Das Wirtschaftsministerium in NRW hat darüber hinaus ein Online-Verfahren zur Gewerbean- und Ummeldung etabliert.
Die folgende Tabelle gibt ebenfalls einen guten Überblick über die Formalitäten bei Gründungsvorhaben
Wo? | Was? | Wer? | Wann? |
Gewerbemeldestelle (Stadt- oderGemeinde-verwaltung des Unternehmenssitzes) |
Gewerbeanmeldung; evtl. besondere Genehmigungspflichten beachten, z. B. bei • Bewachungsgewerbe • Gaststätten/Hotels • Handwerk • Industrie (z. B. Immissionsschutz) • Reisegewerbe • Verkehrsgewerbe |
Gründer (Freiberufler zeigen die Aufnahme der Tätigkeit nur gegenüber dem Finanzamt an) |
Vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit |
Finanzamt (abhängig vom Sitz des Gewerbebetriebes) |
Fragebogen ausfüllen zu künftigen – geschätzten – Umsätzen und Gewinnen (anschließend erhalten Sie eine Steuernummer) |
Meldung erfolgt durch die Gewerbemeldestelle. Verbindungs- aufnahme durch den Gründer wird empfohlen. Freiberufler müssen selbst melden. Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten muss der Gründer ebenfalls aktiv werden, da ohne Steuernummer keine Rechnungen geschrieben werden können. |
Nach Gewerbeanmeldung Freiberufler: Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit |
Berufsgenossenschaft | Anmeldung • Pflichtversicherung oder • freiwillige Versicherung |
Meldung erfolgt durch die Gewerbemeldestelle. Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten muss der Gründer ebenfalls aktiv werden, damit Versicherungs-schutz rechtzeitig eintritt. |
Bei Aufnahme der Tätigkeit z. T. Pflichtversicherung des Unternehmers. Immer bei der Einstellung von Mitarbeitern. |
Handelsregister | Eintragung unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Gründung einer GmbH) |
Eintragung erfolgt über einen Notar, zusätzlicher Hinweis an die Gewerbemeldestelle durch Gründer erforderlich. |
Nach Abschluss des Notarvertrages |
Agentur für Arbeit | Beantragung einer Betriebsnummer |
Gründer | Bei der Einstellung von Mitarbeitern / Krankenkasse informiert die Agentur für Arbeit |
Handwerkskammer | Anmeldung (nur für Handwerker) | Gründer; zusätzliche Mitteilung erfolgt über die Gewerbemeldestelle |
Vor der Gewerbeanmeldung |
Industrie- und Handelskammer | Anmeldung | Mitteilung erfolgt über die Gewerbemeldestelle |
Kommt automatisch auf den Gründer zu |
Krankenkasse (AOK, Ersatzkassen, IKK) |
Anmeldung der Mitarbeiter | Gründer | Bei der Einstellung von Mitarbeitern |
Fachverband | Anmeldung (freiwillig) | Gründer | Bei Bedarf |
Statistisches Landesamt | Anmeldung | Mitteilung erfolgt über die Gewerbemeldestelle |
erfolgt automatisch |